Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Waren und Dienstleistungen der SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co, Berlin

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge der SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. über Lieferungen und Leistungen.

Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden allgemeinen Vertragsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Vertragsabschluss/Angebot

Mündliche Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. sie schriftlich bestätigt. Angebote von SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co., die keine Annahmefrist enthalten, können von SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. widerrufen werden, es sei denn, SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. erhält innerhalb von drei Wochen ab Angebotsdatum eine schriftliche Annahmebestätigung des Kunden. Die zu dem Angebot/Vertrag gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Zeichnungen und Abbildungen bleiben im Eigentum von SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. behält sich das Recht vor, im Zuge von Weiterentwicklungen Änderungen an den Produkten vorzunehmen, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

Preis, Versand, Verpackung, Umfang der Lieferung

Alle Preise verstehen sich EXW (Incoterms 2010) ausschließlich gesetzlicher inländischer Mehrwertsteuer/vergleichbarer ausländischer Steuer und Verpackungskosten. Kunden innerhalb der EU sind verpflichtet, ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben. SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. wählt die Art der Verpackung für die zu liefernden Gegenstände aus und berechnet die Verpackung dem Kunden. Wünscht der Kunde eine Lieferung, so geht diese zu seinen Lasten und auf seine Gefahr. Der Kunde hat für die Entsorgung der Verpackung zu sorgen, sofern SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. diese nicht zurückverlangt. Gelieferte Geräte und Hilfsmittel sind vom Kunden zu montieren.

Der Mindestauftragswert beträgt 100€ netto. Ist der Netto-Auftragswert niedriger, wird ein Aufschlag in Höhe der Differenz zu 100€ als Nebenkosten fällig.

Lieferzeiten, höhere Gewalt

Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. liegen, z.B. Betriebsstörungen, Betriebseinschränkungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Auftragsgegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferanten von SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen. Teillieferungen sind innerhalb der von SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich daraus keine Gebrauchsnachteile für den Kunden ergeben. Ist SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. ausnahmsweise zur Montage von Liefergegenständen verpflichtet, so sind die von SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. zugesagten Fristen nur einzuhalten, wenn die zu montierenden Gegenstände vom Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

Zahlung, Fälligkeit, Einzahlung, Verzug

Standardzahlungsbedingung ist die Zahlung per Vorkasse. Abweichende Zahlungsbedingungen müssen von SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. gesondert schriftlich vereinbart werden.

Geheimhaltung

Der Kunde hat über vertrauliche Informationen der SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. und ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften Stillschweigen zu bewahren.

Stornierungskosten

Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die Kosten der Bearbeitung des betreffenden Auftrags und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Ein Verzicht von SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. auf die gesetzlich geregelten Ansprüche ist damit nicht verbunden.

Garantie

SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. haftet für Mängel grundsätzlich für die Dauer von einem Jahr. Bei Vorliegen eines Mangels ist SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. nach eigener Wahl berechtigt, im Wege der Nacherfüllung eine Ersatzlieferung vorzunehmen oder den Mangel zu beseitigen. Bei Vorliegen eines Rechtsmangels ist SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. berechtigt, diesen durch eine für den Kunden zumutbare Änderung des Liefergegenstandes zu beseitigen. Schadensersatz statt der Leistung kann der Kunde nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. verlangen. Ist im Falle eines Rechtsmangels eine Änderung zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, sind sowohl der Kunde als auch SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. eine Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, obliegt dem Kunden der Nachweis, dass der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, es sei denn, dies ist dem Kunden im Einzelfall nicht zumutbar. Im Übrigen gelten auch für die Gewährleistung die unten unter “Haftung” enthaltenen Bestimmungen. SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. haftet, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit von SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. übernommen worden ist.

Haftung

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch dieselben oder andere Mitarbeiter haftet SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten durch andere Mitarbeiter haftet SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. nicht. SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. haftet nicht für Schäden, die nicht typischerweise mit dem Vertrag verbunden und daher kaum vorhersehbar sind. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gilt dieses Gesetz uneingeschränkt. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung bestehen nur, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt auch im Hinblick auf Handlungen von Erfüllungsgehilfen der SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. Bei schuldhafter Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit haftet SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist für einen Anspruch des Kunden eine Verschuldensfeststellung erforderlich, trifft den Kunden die Beweislast, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist und dem Kunden die Beweislast nicht zugemutet werden kann.

Eigentumsvorbehalt

SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. behält sich das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor und ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Forderungen, die SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. im Zusammenhang mit den gelieferten Gegenständen gegen den Kunden nachträglich erwirbt.

Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Gegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich gesetzlicher inländischer Umsatzsteuer/vergleichbarer ausländischer Steuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der gelieferten Gegenstände gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Weiterveräußerung vor oder nach Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt. Der Kunde ist ermächtigt, die Forderungen gegenüber dem Dritten einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. nachkommt und das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden nicht eröffnet ist. Die Befugnis von SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co., die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und das Insolvenzverfahren über sein Vermögen nicht eröffnet ist. Ist aber dies der Fall, so kann SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. verlangen, dass der Kunde die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Be- und/oder Verarbeitung erfolgt im Auftrag der SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen, nicht SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. gehörenden Waren, erwirbt diese Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. gelieferten Sache zu den anderen Waren zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Der Kunde darf die gelieferten Gegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändungen, hat der Kunde SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen sowie den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt von SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zur Wiederbeschaffung der Ware oder des Liefergegenstandes aufgewendet werden müssen. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren/Gegenstände für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes und solange er sie noch nicht im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußert hat, in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und alle von SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. oder einem von SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. anerkannten Unternehmen für die Wartung der gelieferten Waren/Gegenstände vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich durchführen zu lassen. Solange der Kunde die gelieferten Waren/Gegenstände noch nicht im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert und in seinen Besitz gebracht hat, wird er sie außerdem als im Eigentum von SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. stehend kennzeichnen.

Mitwirkungspflicht bei der Beratung und bei Verwendungs- und Verarbeitungshinweisen

SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. bittet um einen ausdrücklichen Hinweis, wenn der Kunde sein eigenes Verhalten auf Ratschläge und Anwendungshinweise stützt, deren Auswirkungen für SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. nicht offensichtlich sind. SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. weist ausdrücklich darauf hin, dass sie im Einzelfall eine Beratung gegen Entgelt vornimmt, wobei die Einzelheiten individuell vereinbart werden müssen. Unentgeltliche Hinweise von SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. haben keinen verbindlichen Charakter.

Gesetze zum Außenhandel

Die SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. ist für die Einhaltung der deutschen Vorschriften verantwortlich, soweit in Deutschland hergestellte Produkte exportiert werden. Die Beachtung und Umsetzung der einschlägigen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts (z.B. Einfuhrgenehmigungen, Devisentransferbefugnis, etc.) und anderer außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltender Gesetze obliegt ausschließlich dem Kunden.

Eigentumsrechte

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass durch die von ihm vorgegebenen Formen, Farben usw. nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird. Der Kunde stellt SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung der genannten gewerblichen Schutzrechte einschließlich aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten frei und unterstützt auf Wunsch bei einer etwaigen Prozessführung.

Verjährung von Ansprüchen

Alle Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in einem Jahr. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Software

Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen; eine Nutzung auf mehr als einem System ist untersagt. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen ist Berlin, Deutschland. SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. ist darüber hinaus berechtigt, eigene Ansprüche nach ihrer Wahl auch am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Nach Klageerhebung ist der Kunde aufgrund eigener Rechte und Ansprüche darauf beschränkt, bei dem Gericht, bei dem die ursprüngliche Klage erhoben wurde, Widerklage zu erheben oder mit seiner eigenen Forderung gegen die in dieser Klage erhobene Forderung aufzurechnen.

Trennbarkeitsklausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Sprache 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Waren und Dienstleistungen der SCHMIDT + HAENSCH GmbH & Co. sind in deutscher und englischer Sprache abgefasst.

In Zweifelsfällen ist der deutsche Wortlaut maßgebend.

 

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